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Welche Maßnahmen müssen in einem Trauerfall getroffen werden? Hier
möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben.
Unmittelbare Maßnahmen
Sofern nicht schon geschehen, muss ein Arzt benachrichtigt
werden (Hausarzt, Notdienst), der einen Totenschein ausfüllt.
Möglichst bald sollten Sie nun Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erreichen
uns telefonisch rund um die Uhr.
Wir betraten
Sie persönlich und selbstverständlich vertraulich und regeln alle mit der Bestattung verbundenen
Angelegenheiten.
Sie benötigen im einzelnen folgende Dokumente:
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Das Familienstammbuch (vollständig geführt) vom
Gesetzgeber geforderter Nachweis des Personenstandes. Sollte das
Stammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind
Einzeldokumente nötig.
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Heiratsurkunde/Familienbuch
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Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
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Todesbescheinigung
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Geburtsurkunde (bei Ledigen)
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Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits
verstorben)
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aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
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Krankenkassenversichertenkarte
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Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht
an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte.)
Sollten Dokumente nicht mehr zur Verfügung stehen, helfen
wir Ihnen natürlich bei der Beschaffung und erledigen für Sie die
Behördengänge. Einzelheiten unserer Leistungen finden Sie hier.
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